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Moderne EC-Kartenterminals

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EC-Kartenterminals gehören zum Supermarkt wie der Einkaufswagen: Bargeldloses Bezahlen ist für viele Menschen ein Ausdruck von Mobilität und Unbeschwertheit. Wer ein Terminal für die EC-Karte in sein Geschäft integrieren möchte, muss jedoch allerlei Aspekte sowie Produkteigenschaften beachten und einige Auflagen erfüllen. Wir klären über die Welt der Kartenterminals auf.

Alles Easy? Auflagen für Händler und Kunden

Mit der Verabschiedung der Europaweiten Zahlungsdiensterichtlinie PSD II ist das bargeldlose Bezahlen zum gesetzlich anerkannten sowie verpflichtenden Zahlungsmittel erkoren worden. Dies bedeutet, dass der Kunde auf die Bezahlung seiner Rechnung via EC-Karte & Co. grundsätzlich bestehen darf – die Liste der Ausnahmen ist für EU-Regelwerk-Verhältnisse erstaunlich kurzgehalten.

Ebenfalls neu: Für die Kaufabwicklung per Zauberkarte dürfen keine Zusatzkosten anfallen. Dies gilt auch für Kleinstbeträge. Außerdem kann sich ein EC-Kartenterminal aus rechtlicher Sicht buchstäblich auszahlen: Bei wiederholter Verweigerung auf bargeldlosen Rechnungsausgleich drohen je nach Umsatzhöhe saftige Strafzahlungen.

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Die gute Nachricht: Als Shopbetreiber sind Sie vor einer Vielzahl von Problemen abgesichert, beispielsweise vor betrügerischen Absichten. So besteht zum Beispiel eine Beweispflicht, dass der Anbieter fahrlässig mit den Daten seiner Kunden umgegangen, beziehungsweise wissentlich zweckentfremdet hat, um aus einem Verdachtsmoment eine Klage einzuleiten.

Kunden müssen zudem nur noch bei Summen bis zu 50 Euro haften: Liegen Streitposten über dieser Marke, hat das Geldinstitut die Zahlung zu tätigen bzw. den Betrag gutzuschreiben, bis eine Schlichtung stattgefunden oder eine Rückverfolgung der Transferleistung möglich ist. Um die vorläufige Rückerstattung mit Aussicht auf dauerhafte Tilgung in Anspruch zu nehmen, ist der vermeintliche Fehler jedoch innerhalb von 8 Wochen nach der Transaktion zu melden.

Des Weiteren gilt die 50-Euro-Grenze für den Verlust der Karte: Sollten dem Finanzhaus für Verwaltung und Kartenausgabe Kosten über 50 Euro entstehen, dürfen diese nicht dem Kunden auferlegt werden.

Was bedeuten diese Gesetzesvorlagen für Shopbetreiber, Verkäufer oder Händler?

Erstaunlich viel! Beispielsweise wird die Bank beziehungsweise das Kreditunternehmen bei Streitfragen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und etwaige Informationen sowie Daten anfordern. Solche Anfragen zu beantworten, kann viel Zeit kosten. Folglich profitieren Sie ohne Frage von Sicherheitsvorkehrungen wie zum Beispiel Kamerasystemen. Doch Vorsicht: Direkte und indirekte Einsichten (Spiegelungen durch dauerhaft platzierte Objekte) auf das Eingabefeld des Kartenterminals sind zu vermeiden! Ist der Nutzer der Karte durch die hauseigenen Aufzeichnungen identifiziert, können mitunter sämtliche Ansprüche des Bezahldienstleiters erlöschen und Sie dürfen sich wieder dem eigentlichen Geschäft zuwenden.

Kartenzahlung im Einzelhandel
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Allerdings tritt Mitte 2019 die Zwei-Wege-Authentifizierung in Kraft. Der Kunde muss alsdann im Besitz einer Girokarte sein, das Kontopasswort kennen oder eine Identifizierung per Fingerabdruck durchführen. Lediglich eine der drei Kriterien zu erfüllen, reicht nicht mehr aus. Außerdem gilt eine Limitierung des Zahlungsverkehrs nicht mehr als rechtens: Anbieter wie in der Tourismusbranche beispielsweise müssen ihre Kunden zunächst um Erlaubnis bitten, eine Obergrenze für den bargeldlosen Rechnungsausgleich festzulegen.

Halterung & Co. unter der Lupe

Sind die gesetzlichen Auflagen erfüllt, darf ein EC-Kartenterminal her. Dieses wird stets am Ausgang beziehungsweise an der Kasse eingerichtet, sollte Zugang zur Energieversorgung haben und mit dem Kassensystem verbunden werden können. Je nach Lesegerät ermöglichen dies unterschiedliche Techniken.

Obligatorisch ist der Einschub für die EC-Karte. In diesem integriert ist ein Lesekopf, der das Auslesen der eingeführten Karte übernimmt. Um auf Nummer sicher zu gehen, lohnt sich der Griff zu einem manipulationsgesicherten Modell. Denn mithilfe unscheinbarer Aufsätze ist es möglich, die Daten der Karte unbemerkt abzufragen und an externe Quellen zu senden. Ein gern genutzter Weg zahlreicher Kreditkartenbetrüger, um an die Daten ihrer Opfer zu gelangen! Ob sich der Aufpreis für eine Nachrüstabwehr lohnt, bleibt jedoch fraglich; ein geschulter Blick des Kassierers vor der Inbetriebnahme reicht in der Regel aus – insbesondere, wenn weitere Sicherheitsmaßnahmen wie Überwachungskameras im Verkaufsraum vorhanden sind.

Immer häufiger sind zudem Drahtloschips, etwa solche für die Identifizierung via Near Field Communication (NFC) in der Halterung beziehungsweise in der Leseeinheit integriert.

Das Herzstück der EC-Terminal-Halterung befindet sich im Innenleben, je nach Variante gut geschützt durch stabile Mehrfachverstrebungen, Pulverbeschichtungen und Wasser resistenten Verkleidungen. Hier liegt die Rechnungseinheit verborgen, die für das Übersetzen der serienmäßig verschlüsselten Inhalte des Magnetstreifens zuständig ist.

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Bei der Rechnungseinheit trennt sich die Spreu vom Weizen: Preiswerte Modelle patzen häufig mit Fehlermeldungen und offenbaren vereinzelt Kompatibilitätsprobleme. Ebenfalls variiert die Dauer des Lesevorgangs: Können leistungsstarke Terminals innerhalb weniger Millisekunden die Informationen des Magnetstreifens verwenden, drohen bei Preiswertmodellen mitunter kostbare Sekunden, bis die Vorbereitungen zur Transferaktion abgeschlossen und letztendlich nach Gegenprüfung, sprich nach Besitzerauthentifizierung, durchgeführt sind. Wir raten demzufolge, nicht an der falschen Stelle zu sparen und durchaus eine stabile Terminal-Halterung einzusetzen.

Ein weiteres Must-have: das Tastaturfeld. Um alle Möglichkeiten zur Konfiguration und kommende Möglichkeiten der bargeldlosen Bezahlwelt zu nutzen, sind neben den Zahlen serienmäßig die Buchstabenkürzel im T9-Layout auf den Tasten hinterlegt. Mögliche Vergleichskriterien bieten der Tastenhub und die Beschichtung.

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Abschließende Merkmale beziehen sich auf weitere nichtelektronische Komponenten wie zum Beispiel auf die Höhe sowie den Durchmesser des Stand- beziehungsweise Haltefußes (Standrohr), die Ausgestaltung der Befestigungseinheit (Tisch-, Tresen- oder Kassenaufsatz) und die integrierte Kabelführung zwecks Stromversorgung und Internet- oder Intranetverbindung. Letztere mögen im Zeitalter der Drahtloskommunikation veraltet wirken, doch in puncto Sicherheit gelten LAN & Co. nach wie vor als das Nonplusultra.

Eine Frage der Mobilität

Neben den zahlreichen EC-Kartenterminals und Terminal-Halterungen bieten, je nach Betriebsform und Einsatzzweck, mobile Systeme wie zum Beispiel Barcode-Scanner mit integrierten Leseschächten für Electronic-Cash-Optionen sinnvolle Alternativen. Anders als das EC-Karten-Terminal erlaubt solch ein Scanner das standortunabhängige Bezahlen – perfekt für Dienstleister in der Gastronomie!

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Um die Vorteile der mobilen Kartenlesegeräte auszuschöpfen, gilt der Einsatz von Zubehör als sinnvoll: Mit einem Eingabestift können Kunden leichter auf der Bestätigungszeile unterschreiben, Holster ermöglichen eine fachgerechte Unterbringung und stoßsichere Schutztaschen bewahren den hilfreichen Zusatz vor kostspieligen Schäden beziehungsweise Reparaturen. Manche Schutztaschen sind gar universal gehalten, sodass mehrere mobile Bezahlsysteme genutzt werden können.

Um am Bargeldlosverkehr teilzunehmen…

Last, but not least ein Hinweis, der für Nutzer von EC-Kartenterminals ebenso wie für Nutzer mobiler Lesegeräte gilt: Um am Bargeldlosverkehr teilzunehmen, muss ein Bezahldienst in die Transaktion eingebunden werden. Dieser dient als Mittler und stellt die sofortige Begleichung der Posten sicher. Die Kosten für solche Systeme unterscheiden sich – ebenso wie deren Leistungen.

Eingabe der PIN am Kartenlesegeraet
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Wer einen Support für sein Kartenterminal wünscht, sollte unbedingt auf die Unterstützung in Form von Audits, also Bestandsaufnahmen und örtliche Wartungsarbeiten, achten. Ebenso können Update-Garantien Beruhigung verschaffen. Neben Produkten wie die stationäre EC-Terminal-Halterung und der Schutztasche fürs mobile Lesegerät prägen demnach viele weitere Aspekte die Welt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs!

Info: Die EC-Karte stellt keineswegs die einzige bargeldlose Bezahloption dar. Alternativen heißen LSV oder Maestro und bieten ebenso Vor- und Nachteile sowie Hürden in der Anschaffung.

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